Faktencheck: Ökologische Aspekte zum Vorhaben „Am Ruhrort“ (01/2021)

1. Check: Strategische Umweltplanung der Stadt Bochum

Die Strategische Umweltplanung für Bochum führt unter anderem folgende Ziele auf:

Boden_1.1.1:Die durchschnittliche Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsflächen ist bis zum Jahr 2020 auf maximal 260 m² pro Tag zurückgeführt.
Boden_1.1.2:Die durchschnittliche gesamtstädtische Netto Neuversiegelung ist bis zum Jahr 2020 auf maximal 130 m² pro Tag zurückgeführt.
Boden_1.1.3:Die durchschnittliche gesamtstädtische Netto Neuversiegelung ist bis zum Jahr 2030 auf Null zurückgeführt.
Boden_1.3.1:Bis 2024 sind schutzwürdige Böden der Wertstufen 1 und 2 durch planerisch verbindliche Instrumente gesichert.
Klima / Mensch_3.2.1:Der Status quo von Park- und Grünanlagen > 1 ha ist gesichert 
Klima / Mensch_3.2.2:Der Anteil vermessener Einzelbäume im Defizitgebiet wird erhalten und bis zum Jahr 016 um 10 % erhöht.
Klima / Mensch_3.2.3:Der Anteil vermessener Einzelbäume im Sollgebiet wird erhalten und bis zum Jahr 2016 um 2 % erhöht

Die Vorlage 20202948, Anlage 5, Seite 41 kommt zu dem Schluss, die geplante Bebauung sei zulässig, weil durch die Festsetzung grünordnerischen Maßnahmen der Zielsetzung der Strategischen Umweltplanung „zumindest tendenziell entsprochen würde„.


  • Unsere Bewertung / Einschätzung

    Es ist davon auszugehen, dass das Vorhaben des B-Plans 997 nicht nur Strategischen Umweltplanung – wenn überhaupt – nur „tendenziell“ genügt. Einer langfristigen Zielsetzung – wie der Strategischen Umweltplanung darf aber nicht nur „tendenziell“ entsprochen werden, wenn die Zielsetzung überhaupt noch erreichbar bleiben soll.


  • Unsere Anregung / Forderung zum Check „Flächensparende Siedlungsentwicklung“

    Die Summe aller umgesetzten Maßnahmen in Bochum sollte den einzelnen Zielen der Strategischen Umweltplanung genügen. Um das sicher zu stellen, empfehlen wir ein kontinuierliches Monitoring der Ist-Zahlen zur Strategischen Umweltplanung.

    Um Transparenz und Vertrauen in die einzelnen Planungen der Stadt Bochum aber auch in das Gesamtkonzept der Stadtentwicklung zu schaffen, sollte der Zielerreichungsgrad der Strategischen Umweltplanung für die Einzelplanungen wie auch für die gesamte Stadt öffentlich gemacht werden.

    ______________________________________________________________________________

zurück